Es kann jeden treffen

Strafzinsen? So wehrst du dich

von Nils Matthiesen

Immer mehr Banken erhöhen die Gebühren oder verlangen ein Verwahr-Entgelt. ZASTER erklärt, wie du dich dagegen wehrst.

Es ist so weit. Bisher waren vor allem Kunden mit Vermögen ab 100.000 Euro von Negativzinsen betroffen, getarnt als Verwahr-Entgelt. Jetzt erhebt als erste Bank in Deutschland die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck Strafzinsen in Höhe von 0,5 Prozent auf das Guthaben von Tagesgeldkonten – ab dem ersten Cent! Doch das könnte nur der Anfang sein. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass andere Banken früher oder später nachziehen, auch bei Girokonten.

Negativzinsen nur mit Ansage

Immerhin: Banken und Sparkassen dürfen Negativzinsen oder Verwahr-Entgelte nicht einfach über den Kopf ihrer Kunden hinweg einführen. „Will eine Bank von ihren Bestandskunden einen Negativzins erheben, muss sie dies mit den betroffenen Kunden individuell vereinbaren“, erklärt Oliver Maier vom Vergleichsportal Verivox. Eine Bank kann also nicht einfach den Preisaushang ändern und anschließend Negativzinsen verlangen.

Vielmehr muss sie ihre Kunden mindestens zwei Monate im Voraus darüber informieren. Du musst also nicht befürchten, plötzlich und unvermittelt Strafzinsen berappen zu müssen. Aber: Wenn dir so ein Brief ins Haus flattert, gilt es schnell und konsequent zu handeln. Das gilt übrigens auch für den Fall, wenn die Bank auf einmal die Gebühren erhöht. Denn das ist im Prinzip das Gleiche in grün. Sprich: Denk darüber nach, ob du zu einer günstigeren Bank wechseln willst.

Bankkonto wechseln ganz einfach

Das Kalkül der Banken: Ein Bankkonto wechseln die Kunden nicht so schnell wie den Stromanbieter oder die Autoversicherung. In der Tat schrecken viele Leute vor einem Kontowechsel zurück, weil sie viel Aufwand und Chaos befürchten. Einzugsermächtigungen umstellen, Daueraufträge ändern, dem Arbeitgeber Bescheid geben – das hört sich nach viel nervigem Papierkram an.

Doch inzwischen ist das (fast) alles kein Thema mehr. Denn seit 2016 müssen alle Banken in der Europäischen Union einen Girokontowechsel-Service anbieten, so schreibt es die Zahlungskontenrichtlinie (ZKRL) vor. Mit diesem Kontowechsel-Service läuft alles digital ab und ist in wenigen Minuten erledigt. Nur die Daueraufträge musst du neu einrichten.

Kontowechsel in vier Schritten

Abgesehen von dieser kleinen Hürde ist der Kontowechsel in vier Schritten erledigt:

1
Neues Konto finden

Nutze einen Girokonto-Vergleich, wie ihn zum Beispiel Finanztip oder check24 anbieten. Hier bekommst du mit wenigen Klicks einen Überblick, welches Konto bei welcher Bank am besten zu deinem Leben und deinen Vorstellungen passt.

2
Antrag abschicken

Nach dem Vergleich und der Auswahl des besten Angebots, wirst du direkt auf die Seite der entsprechenden Bank weitergeleitet. Hier kannst du in der Regel direkt den kompletten Antrag online ausfüllen. Den musst du noch ausdrucken, unterschreiben und per PostIdent-Verfahren an die Bank schicken. Bei einigen Banken kannst du sogar online alles erledigen, etwa durch die Überprüfung der Identität per Video-Chat. Schon nach wenigen Tagen ist dann das neue Konto eröffnet.

3
Kontowechsel-Service nutzen

Damit alle Zahlungen über das neue Konto laufen, bieten alle Banken einen Kontowechsel-Service an (siehe oben).

4
Kündigen

Für die Kündigung des alten Kontos reicht ein formloses Schreiben. Darin musst du nur formlos deinen Kündigungswunsch formulieren und am besten der Bank noch einmal deine neue Kontoverbindung mitteilen, sodass sie Restbeträge vor der Auflösung überweisen kann. Denke auch daran gegebenenfalls den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge zu ändern oder zu löschen, falls einer besteht.

ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.