Freibeträge und Steuersätze

So viel kannst du steuerfrei erben

von Nils Matthiesen

Erben? Gerne! Steuern zahlen? Bitte nicht. Aber abhängig davon, wie viel du erbst und wie nahe du dem Erblasser gestanden hast – der Staat hält die Hände auf.

Erben? Hört sich gut an. Oft musst du aber kräftig zahlen. Und zwar genau dann, wenn dein Erbe über dem Freibetrag liegt. Die Höhe der Freibeträge, nach der die Erbschaftssteuer vom Finanzamt berechnet wird, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dir und dem Erblasser ab. ZASTER hat alle Zahlen der Erbschaftssteuer im Überblick für dich zusammengefasst.

So hoch sind die Freibeträge bei einer Erbschaft

Die Freibeträge sind umso höher, je näher du mit dem Erblasser verwandt warst. Dabei gilt: Angeheiratete Familienmitglieder wie Ehegatten, also der Ehemann beziehungsweise die Ehefrau des Verstorbenen, gelten als engste Verwandte innerhalb der Erbschaft. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad, wirst du in eine Erbschaftssteuerklasse eingeordnet.

  • Ehepartner und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: 500.000 € / Steuerklasse I
  • Kinder, sowie Stief- und Adoptivkinder: 400.000 € / Steuerklasse I
  • Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind: 400.000 € / Steuerklasse I
  • Enkelkinder: 200.000 € / Steuerklasse I
  • Eltern und Großeltern: 100.000 € / Steuerklasse I
  • Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft: 20.000 € / Steuerklasse II
  • Alle anderen: 20.000 € / Steuerklasse III

Erbschaft: Was bedeuten die Steuerklassen?

Neben dem Freibetrag selbst spielen die Steuerklassen eine große Rolle. So gilt für Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder, Enkel und Urenkel die Steuerklasse I. Geschwister, Nichten und Neffen fallen unter die – ungünstigere – Steuerklasse II. Für Onkel, Tanten aber auch für langjährige Lebensgefährten und Freunde gilt die Steuerklasse III. Die Steuerklasse kommt bei allen Beträgen zur Anwendung, die über den Freibetrag hinausgehen. Also genau dann, wenn das Erbe versteuert werden muss. Erbst du als Kind beispielsweise 500.000 Euro, musst du beispielsweise 100.000 Euro mit 11 Prozent versteuern, das macht demnach 11.000 Euro.

Erbschaftssteuer umgehen

Wenn deine Eltern vermögend und clever sind, sorgen sie am besten dafür, dass du möglichst wenig Erbschaftssteuer zahlen musst. Dazu musst du wissen: Vermögen lässt sich vollkommen steuerfrei verschenken. Und auf Dinge, die bereits verschenkt wurden, fallen keine Erbschaftssteuern mehr an. Bestes Beispiel sind Immobilien: Heutzutage sind Häuser in Ballungsgebieten schnell mehr als 400.000 Euro wert. Liegt der Wert darüber, fallen bei Kindern bereits Erbschaftssteuern an (zumindest dann, wenn sie nicht einziehen). Der Freibetrag pro Kind beträgt bei einer Schenkung ebenfalls 400.000 Euro und kann alle zehn Jahre neu genutzt werden. Deine Eltern müssen keine Angst haben: Ein ausgefeilter Übergabevertrag regelt Wohnungsrecht, Nießbrauch oder auch ein Rückforderungsrecht, falls die Beschenkten zahlungsunfähig werden oder sich scheiden lassen.

ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.