Wenn bei der Lieferung etwas schiefging

Paket kaputt: Auf diese Regeln musst du achten, damit du nicht zahlst

von Moritz Weinstock

Du hast lange gewartet und jetzt ist es endlich da – nur leider beschädigt. Damit du nicht auf den Kosten sitzen bleibst, musst du folgendes beachten.

Schuhe bestellt, das Päckchen ist endlich da, doch der Paketbote drückt es dir zerquetscht in die Hand. „Hass!“, „Hass!“ und nochmal „Hass!“ möchtest du jetzt am liebsten rufen, denn der Frust ist groß – und die Angst, dass die limitierten Sneaker Schaden genommen haben, noch größer. Ist der Bote dazu noch unfreundlich, ist Ausrasten meist vorprogrammiert. Doch wer clever ist, hält sich jetzt besser zurück und spart seine Nerven für ein Gespräch mit dem Lieferanten. Denn der Paketbote kann ein entscheidender Schlüssel sein, wenn du deine Sendung reklamieren möchtest. ZASTER verrät dir, was jetzt zu tun ist, damit du zu deinem Recht kommst – und nicht auf den Kosten sitzen bleibst.

1
Melde schnell die Schäden an und im Paket

Wenn du bemerkst, dass dein Paket bereits von außen beschädigt ist, gilt es, schnell zu handeln. Auch wenn der Paketbote es eilig hat: Nagle ihn fest und bestehe darauf, das Paket noch während seiner Anwesenheit zu öffnen und den Inhalt zu begutachten. So kannst du dir den Schaden gleich von ihm bestätigen lassen. Auch wenn er sich anfangs weigert: Der Paketbote ist verpflichtet, eine gerechtfertigte Beschädigung zu dokumentieren. Sollte es hart auf hart kommen, kann die Aufzeichnung des Schadens bei Übergabe ein wichtiger Beleg für deine Unschuld sein. Denn wenn du für den Empfang eines Paketes unterschreibst, quittierst du nicht nur die Annahme des Päckchens, sondern auch, dass die Lieferung unversehrt übergeben wurde. Ist das Paket äußerlich unversehrt und du bemerkst Schäden am Inhalt, wenn der Bote wieder weg ist, ist es ratsam, den Schaden dem Absender sowie dem Paketdienst zu melden. Bis zu sieben Tage nach Erhalt der Sendung kannst du Schäden am Inhalt melden, unabhängig davon, wann du es geöffnet hast.

2
Sorge für einen passenden Abgabeort

Geht die Lieferung auf dem Weg zu dir verloren und kommt erst gar nicht an, ist das zwar ärgerlich, doch zahlen musst du dafür nicht. So lange niemand für den Erhalt der Sendung quittiert hat, must du nichts befürchten. Sobald die Sendung aber als zugestellt verbucht wird, auch wenn du nicht persönlich dafür unterschrieben hast, gilt eine andere Regelung: Gibt der Bote das Paket bei Nachbarn oder einem zuvor von dir bestimmten Ablageort ab und das Paket geht danach verloren, hast du rein rechtlich gesehen schlechte Karten. Beim Bestellen einer Sendung bist du als Empfänger nach rein juristischen Gesichtspunkten nämlich dafür verantwortlich, dass das Paket ordnungsgemäß zugestellt werden kann. Versäumst du das, könnte es unter Umständen sein, dass du trotz Nicht-Erhalt deiner Sendung dafür zahlen musst. Dennoch sind Händler in den allermeisten Fällen so kulant, auch in diesem Fall mit dir gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu finden.

3
Informiere die Bundesnetzagentur

Hast du Ärger mit einem Paketboten, einer nicht zugestellten Sendung oder einem verloren gegangenen Päckchen, kannst du dich immer auch an die Bundesnetzagentur wenden. Sie leitet bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Postsendungen ein unparteiisches Schlichtungsverfahren ein, das für dich völlig kostenlos ist. Die Bundesnetzagentur versucht im Ernstfall zwischen Dienstleistern und Kunden zu vermitteln, damit es zum Äußersten, einem gerichtlichen Streitfall, erst gar nicht kommt.

ein Artikel von
Moritz Weinstock
Moritz hat Kommunikationswissenschaften in Wien studiert und seine Leidenschaft fürs Schreiben mit nach Berlin gebracht. Nach lehrreichen Jahren als Redakteur bei einem Motorradmagazin, ist er nun als Channel-Editor für ZASTER tätig. Sein Zugang zur Wirtschaftswelt: er lebt auf zehn Quadratmetern und spart, was das Zeug hält.