Reform der Straßenverkehrsordnung

Diese neuen Verkehrsregeln musst du kennen – sonst wird’s teuer!

von Helene Rose

Wenn die Bundesländer im Bundesrat der Reform der Straßenverkehrsordnung zustimmen, ist das Ganze beschlossene Sache. ZASTER zeigt dir, was sich alles in Bezug auf Bußgelder und Regelungen im Straßenverkehr ändern soll.

StVO-Novelle

Da hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ja einen ganz schönen Katalog an Neuregelungen vorgelegt, von neuen Verkehrsschildern über veränderte Bußgelder bis hin zu mehr Sicherheit für Radfahrer.

Hier ein Überblick über die Inhalte der geplanten Reform der Straßenverkehrsordnung:

1
Parken

Was bisher mit 15 Euro Bußgeld noch ein recht preisgünstiges Vergehen war, schlägt bald mit wesentlich mehr zu Buche: Für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen oder auf dem Schutzstreifen sollen künftig 100 Euro fällig werden.

2
Rettungsgasse

Eine höhere Strafe soll es auch für das Nichtbilden einer Rettungsgasse geben. In Zukunft drohen statt mindestens 200 Euro dann 320 Euro Bußgeld sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

3
Notbremsassistent

Hier eine neue Vorschrift: Ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h wird das Abschalten von Notbremsassistenzsystemen verboten. Wer dagegen verstößt, muss bis zu 100 Euro bezahlen und bekommt außerdem einen Punkt in Flensburg.

4
Rechtsabbiegen

Für LKW über 3,5 Tonnen soll beim Rechtsabbiegen in Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von sieben bis elf km/h gelten. Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld und zudem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.

So viel zu den neuen Geldstrafen. Aber das war noch nicht alles, denn es soll noch viele weitere Änderungen im Straßenverkehr geben.

5
Busspuren

Busspuren sollen für Fahrzeuge mit mehr als drei Insassen freigegeben werden, ganz egal ob Auto oder Motorräder mit Beiwagen. Außerdem können auch Elektrokleinstfahrzeuge auf Busspuren zugelassen werden.

6
Parkplätze

Fahrern von Elektro-Fahrzeugen dürfte das gefallen: Geplant ist, dass die Straßenverkehrsbehörden auch Parkflächen auf der Fahrbahn für elektrisch betriebene Fahrzeuge markieren können. Außerdem soll es auch extra ausgewiesene Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge geben.

7
Sicherheit für Radfahrer

Wenn es an einer Stelle auf der Straße zu eng und unübersichtlich ist, kann die Stadt oder Gemeinde ein Überholverbot von Fahrradfahrern und anderen einspurigen Fahrzeugen verhängen. Wenn das Überholen erlaubt ist, soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerhalb und zwei Metern außerhalb von Ortschaften gelten. Außerdem sollen Radfahrer einen Grünpfeil zum Rechtsabbiegen bekommen. Der bereits bestehende Grünpfeil für Rechtsabbieger wird auf Radfahrer ausgedehnt, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg rechts abbiegen wollen.

8
Fahrrad-Zonen

Ähnlich wie die 30er-Zonen für Autos sollen auch für Radfahrer Fahrradzonen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h entstehen. Elektrokleinstfahrzeuge dürften dort ebenfalls fahren.

9
Halte- und Parkverbote

Auf Schutzstreifen für den Radverkehr soll in Zukunft ein generelles Halteverbot gelten. Außerdem soll vor Kreuzungen und Einmündungen das Parkverbot ausgeweitet werden, wenn dort neben der Straße ein Radweg verläuft.

10
Weitere Privilegien für Radfahrer

Die Reform sieht vor, dass es Parkflächen und Ladezonen ausschließlich für Lastenfahrräder geben kann. Außerdem soll das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ausdrücklich erlaubt werden. Noch eine Neuerung: Es soll Radschnellwege geben, die mit einem Schild gekennzeichnet werden. Und zu guter Letzt sollen Straßenverkehrsbehörden verstärkt prüfen, ob sie Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende öffnen.

ein Artikel von
Helene Rose
Helene studiert Linguistik in Potsdam. Als Werkstudentin bei ZASTER schreibt sie über das bei Studierenden oft knappe, aber heiß ersehnte Geld.