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Was ist die KSK – und wie komme ich rein?

von Zaster Redaktion

Für Künstler ist die Künstlersozialkasse (KSK) ein wichtiger finanzieller Baustein in der Selbstständigkeit. Doch was genau leistet sie eigentlich? Und wie komme ich da rein? ZASTER klärt auf.

Die Künstlersozialkasse oder auch Künstlerversicherung – sie ist eines der wenigen Vorteile, die Künstler und Publizisten in ihrer Selbstständigkeit gewährt werden. Denn sie übernimmt den sogenannten Arbeitgeber-Anteil in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Künstler und Publizisten zahlen also nur Beiträge, die auch einem Arbeitnehmer vom Gehalt abgezogen werden und können so in wirtschaftlich schwierigen Zeiten überleben. Das soll vor allem dann helfen, wenn Einnahmen unstetig sind oder sogar ausbleiben. Die KSK ist also ein wichtiges Puzzleteil im wirtschaftlichen Überleben vieler freier und selbstständiger Kunstschaffenden und Journalisten.

Wann kann ich in die KSK aufgenommen werden?

Zunächst einmal gibt es das Jahreseinkommen, das durch künstlerische oder andere freischaffende Tätigkeiten im Jahr erzielt werden muss – das liegt aktuell bei 3900 Euro. Erst, wer über diesem Betrag ist, kann überhaupt versuchen, in die KSK zu kommen.

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Wie gehe ich vor?

Für den KSK-Antrag benötigt man vor allem viel Geduld und sehr umfangreiche Nachweise. Zumindest, wenn man eher weniger verdient. Denn der KSK muss man nachweisen, dass man tatsächlich ernsthaft künstlerisch arbeitet. Das geht über Belege für verkaufte Texte, Kunstwerke oder Ähnliches. Das ist die Grundlage. Auch möglich sind Buchverträge oder alle anderen Verträge, die das zu erwartende oder bisher eingenommene Einkommen bestätigen oder beweisen.

Da es für Einsteiger und Anfänger oft schwierig ist, eben solche Einnahmen zu belegen, können das auch Belege über bereits ausgeführte Arbeiten, Kritiken, Zeitungsausschnitte oder Online-Artikel sein, um die künstlerische Tätigkeit nachzuweisen. Das garantiert die Aufnahme nicht, aber es steigert definitiv die Chancen.

Den Antrag findet man hier.

Abgelehnt – warum und was mache ich jetzt?

Die Künstlersozialkasse hat weit mehr Mitglieder, als es mal sein sollten. Bei ihrer Gründung 1983 ging man von 20.000 Versicherten aus. Heute sind es schon 160.000. Die KSK prüft also sehr genau, wer reinkommt und wer nicht. Gründe für eine Ablehnung können zum Beispiel sein:

  • Ein sehr niedriges Einkommen, obwohl man schon lange künstlerisch tätig ist
  • Ein „grenzwertiger Beruf“, also einer, der auch durchaus handwerklich zu verstehen sein könnte, obschon er kreativ ist (Frisöre und Kosmetikerinnen zum Beispiel)
  • Es gibt keine oder so gut wie keine Nachweise darüber, dass die Person tatsächlich hauptsächlich künstlerisch tätig ist

Natürlich kann man dagegen Widerspruch einlegen und manchmal klappt es dann beim zweiten Anlauf. Man sollte sich jedoch klar machen, dass man das Jahreseinkommen durch künstlerische oder publizistische Arbeit von 3900 Euro wenigstens weiterhin erreichen muss und bei dauerhafter fehlender Steigerung der Einnahmen auch wieder ausgeschlossen werden kann.

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