Ich kenne meine Fluggastrechte!

So bekommst du dein Geld bei Flugausfällen zurück!

von Zaster Redaktion

Beim Blick auf die Anzeigetafel am Flughafen steht wieder einmal der Schweiß auf der Stirn: Der gebuchte Flug hat Verspätung oder fällt gleich ganz aus! Doch was sind meine Rechte als Fluggast? ZASTER zeigt dir wann, wo und wie du dein Geld jetzt zurückbekommst.

Laut einer Pressemitteilung des Fluggastrechteportals „EUclaim“ sind 2018 in Deutschland satte 29.019 Flüge gestrichen worden. So viel wie noch nie. Dazu kommen 8.603 Flüge, die mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden an deutschen Flughäfen gelandet sind. Fast 2.000 mehr als in 2017.

Verständlich, dass das keine Freunde, sondern Wut in den meisten Menschen auslöst. Wer Seelenfrieden und eine angemessene Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung sucht, kann aber etwas unternehmen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung?

Bei einer saftigen Verspätung von mindestens drei Stunden, einer überbuchten Maschine, die uns nicht mehr mitnimmt oder einer kompletten Annullierung des Fluges steht jedem Passagier grundsätzlich das Recht auf Entschädigung zu. Das geht aus der Fluggastrechteverordnung der EU von 2004 hervor. Die jeweiligen Entschädigungen richten sich dabei nach verschieden Faktoren wie Dauer der Verspätung oder Länge der Flugstrecke.

Wird der Flieger im Voraus annulliert und die Airline teilt uns diese super Botschaft 14 Tage vor Abflug mit, heißt es Pech gehabt, denn eine zusätzliche Entschädigung kann man hier nicht verlangen. Diese Regelung setzt sich wie folgend fort: Meldet sich die Fluggesellschaft innerhalb einer Woche vor Abflug zur Annullierung, muss sie gleichzeitig auch einen Alternativflug anbieten, der maximal eine Stunde früher abfliegt und höchstens zwei Stunden später als geplant landet, um nicht extra zahlen zu müssen. Werden die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, kann es für die Airline heißen: draufzahlen. Pro Passagier:

  • 250 Euro, wenn die eigentliche Flugstrecke kleiner gleich 1.500 Kilometern ist
    (125 Euro bei gleichzeitiger Verspätung von maximal zwei Stunden am Ankunftsort durch einen Alternativflug)
  • 400 Euro, wenn die eigentliche Flugstrecke innerhalb der EU größer als 1.500 Kilometer ist oder 1.500 – 3.500 Kilometer außerhalb der EU beträgt
    (200 Euro bei gleichzeitiger Verspätung von maximal drei Stunden am Ankunftsort durch einen Alternativflug)
  • 600 Euro, wenn die eigentliche Flugstrecke größer als 3.500 Kilometer ist
    (300 Euro bei gleichzeitiger Verspätung von maximal vier Stunden am Ankunftsort durch einen Alternativflug)

Für diejenigen, die mit ihrer Maschine mehr als drei Stunden verspätet am Ziel ankommen, gelten dieselben Zahlen. Wer ganze fünf Stunden oder mehr am Abfluggate warten muss, kann auf den Flug verzichten und sich den kompletten Flugpreis zurückzahlen lassen.

Wann habe ich keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung?

Die Ausnahme bestätigt die Regel. Mal wieder. Es gibt außergewöhnliche Umstände, welche die Fluggesellschaften bei einer Annullierung oder Verspätung berechtigen, keine Entschädigung zahlen zu müssen. Dazu gehören u.a. extrem schlechte Wetterverhältnisse, Fluglotsen-Streiks, Vogelschlag oder die Sperrung eines Flughafens. Wichtig ist, dass die Airline diese Umstände zweifellos darlegen und ebenfalls aufzeigen kann, dass zumutbare Maßnahmen, um den Flugausfall zu verhindern, erfolglos geblieben wären.

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Wann und bei wem habe ich einen Anspruch?

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt unter folgenden Bedingungen:

  • Der Flieger hebt von einem Flughafen innerhalb der EU ab
  • Bei Abflug vom Flughafen eines Drittstaates (außerhalb der EU) mit Landung innerhalb der EU muss die betreffende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU haben

Als betreffende Fluggesellschaft gilt übrigens immer die den Flug ausführende Airline. Nicht etwa irgendwelche Drittanbieter. An diese muss dann auch die Forderung einer Entschädigung gerichtet werden.

Wie bekomme ich mein Geld zurück und was machen Fluggastrechtportale?

Fluggastrechtportale wie Ersatz-Pilot oder Flightright sind Online-Portale, die helfen, das Geld zurückzubekommen. Sie kümmern sich für uns um die Abwicklung der Entschädigung bei den Airlines und streichen dafür eine Provision ein, die meistens zwischen 20 und 40 Prozent liegt. Fairer Deal, wie wir finden. Man kann das Ganze zwar auch selber mit einem Formular direkt an die Fluggesellschaft gerichtet probieren – dafür sollte man allerdings genug Zeit, Geduld und einen klaren Fall haben – etwa ein technischer Defekt am Flieger, für den ausschließlich die Airline verantwortlich ist.

Bei allen anderen Fällen, in denen die Umstände Interpretationssache sind, haben Fluggastrechtportale weitaus bessere Chancen etwas rauszuholen. Sie sind oftmals mit spezialisierten Anwälten ausgestattet, die schon etliche Prozesse gegen Fluggesellschaften geführt haben. Und das nicht erfolglos. Laut den Fluggastrechtportalen ist die Gewinnquote vor Gericht bei 98 Prozent.

Das Entschädigungsgeld soll am besten schon übermorgen auf dem Konto sein? Keine Sorge, solch einen Dienst bieten sogenannte Sofortentschädiger wie EUflight an. Diese Unternehmen kaufen euch, nach kurzem Check auf Erfolgschancen des Falles, die Entschädigungsforderung ab und machen euer Problem so zu ihrem. Euch winkt nun das schnelle Geld, egal ob der Fall erfolgreich oder erfolglos weiter verläuft. Und was verdient EUflight? Die behalten etwa 40 Prozent als Provision ein und beide Seiten haben ein gutes Geschäft gemacht, wie wir finden.

Man kann auch etwas länger warten, wenn man möchte, und andere Fluggastrechtportale wie EUclaimFairPlane oder Flug-verspätet.de engagieren. Diese Portale fordern die Entschädigung per Inkasso-Verfahren ein. Je nach Airline ist das Geld meistens nach ein paar Wochen oder Monaten auf dem Konto. Muss der Fall allerdings vor Gericht ziehen, kann das Ganze bis zu zwei Jahre dauern. Der Vorteil an dieser Variante ist, dass diese Portale weniger Provision verlangen. Gängig sind Beträge zwischen 25 und 30 Prozent. Doch natürlich gilt auch: Verliert der Fall vor Gericht, gibt es auch kein Geld.

Choice is yours! Und jetzt holt euch bitte eure Kohle!

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Zaster Redaktion
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