Praktikum, Minijob oder Werkstudentenstelle?

Geld verdienen neben dem Studium – das musst du wissen

von Helene Rose

Zum Beginn des neuen Wintersemesters machen sich viele Studenten wieder auf Job- oder Praktikumssuche. ZASTER weiß, was du als Mini-Jobber, Werkstudent oder Praktikant in Sachen Steuern und Co. beachten musst.

Bei Studenten ist das Geld oft knapp, also muss ein Job her. Als Werkstudent, Minijobber oder bei einem bezahlten Praktikum kannst du dir gut was dazuverdienen. Aber Vorsicht: Es lauern einige Fallstricke bezüglich der Steuern und Versicherungen auf dich. ZASTER weiß, was du bei welchem Anstellungsverhältnis beachten musst.

Im Minijob

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Monatslohn, der bei maximal 450 Euro liegt. Lediglich drei Mal im Jahr dürftest du mehr verdienen, etwa wenn es Weihnachtsgeld gibt. Als Minijobber hast du Anspruch auf den Mindestlohn.

Steuern

Minijobs sind zwar steuerpflichtig, aber im Regelfall übernimmt der Arbeitgeber die Abgaben, eine Pauschalsteuer von zwei Prozent inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Du selbst musst also normalerweise keine Steuern zahlen. Eine Lohnsteuer fällt auch nicht an, weil du nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienst.

Versicherungen

Bei den Versicherungen spielt die 450-Euro-Grenze die entscheidende Rolle. Bis dahin bleibst du nämlich sozialversicherungsfrei und kannst auch in der Krankenversicherung familienversichert bleiben. Auch in die Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung musst du nichts einzahlen. Allerdings besteht Rentenversicherungspflicht.

Als Werkstudent

Als Werkstudent bist du an einer Fachhochschule oder Hochschule immatrikuliert, arbeitest aber über einen längeren Zeitraum hinweg neben dem Studium auch noch mehrere Stunden pro Woche in einem Unternehmen. Das können bis zu 20 Stunden wöchentlich während der Vorlesungszeit sein, in den Semesterferien darfst du sogar bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten. Als Werkstudent bist du mehr als geringfügig beschäftigt, dafür ist aber auch mehr Gehalt als bei einem 450-Euro-Job drin.

Steuern

Grundsätzlich gilt, dass der für dich gültige Steuerfreibetrag von deiner Steuerklasse abhängt. Bist du zum Beispiel unverheiratet, gehörst du zu Steuerklasse 1. In dieser Steuerklasse liegt der jährliche Grundfreibetrag derzeit bei 9168 Euro. Erst wenn dein Lohn abzüglich des Arbeitnehmer-Pauschalbetrags (1000 Euro in Steuerklasse 1), des Pauschalbetrags für sonstige Sonderausgaben (36 Euro) und der Vorsorge-Pauschale über der 9168-Euro-Grenze liegt, musst du Steuern zahlen.

Sollte dein Lohn diese Grenze überschreiten, musst du für alles, was drüber liegt, Einkommenssteuer zahlen. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Verdienst du mehr als 450 Euro, musst du außerdem Lohnsteuer zahlen. Hier kann sich aber eine Steuererklärung lohnen, um Geld zurückzubekommen.

Versicherungen

Die gute Nachricht vorneweg: Als Werkstudent bist du von der Arbeitslosen- und der Pflegeversicherung befreit. Allerdings besteht Rentenversicherungspflicht und auch eine Krankenversicherung ist vorgeschrieben. Solange du monatlich bis zu 435 Euro brutto verdienst, kannst du über deine Eltern familienversichert bleiben. Ansonsten musst du entweder in eine private oder studentische Krankenversicherung eintreten.

Als Praktikant

Wenn du ein Praktikum machst, kann die Gehaltsspanne sehr groß sein. Manche werden gar nicht bezahlt, andernorts kannst du mehrere hundert Euro Lohn bekommen.

Steuern

Entscheidend ist hier die Höhe deines Gehalts. Wenn du weniger als 450 Euro verdienst, sieht es beim Praktikum im Grunde aus wie beim Minijob und du zahlst keine Steuern. Liegt dein jährliches Einkommen allerdings über dem Grundfreibetrag von aktuell 9168 Euro, kann dir die Lohnsteuer automatisch von deinem Gehalt abgezogen werden. Auch hier kann es sinnvoll sein, eine Steuererklärung zu machen, um dir Geld zurückzuholen.

Versicherungen

Bei diesem Punkt ist es ganz entscheidend, ob das Praktikum vorgeschrieben oder freiwillig ist. Wenn du ein bezahltes Pflichtpraktikum absolvierst, ist dieses nicht sozialversicherungspflichtig. Handelt es sich um ein freiwilliges Praktikum und du verdienst weniger als 450 Euro, musst du keine Sozialversicherung zahlen. Kommst du hingegen über diese Grenze, bist du sozialversicherungspflichtig. Wenn du während deines Praktikums zwischen 400 und 800 Euro verdienst, gilt die Gleitzonen-Regelung: Du bist nicht voll versicherungspflichtig, von deinen Einnahmen werden Sozialabgaben nur teilweise angerechnet. Verdienst du mehr als 800 Euro im Monat, bist du voll versicherungspflichtig und du musst also in die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzahlen.

ein Artikel von
Helene Rose
Helene studiert Linguistik in Potsdam. Als Werkstudentin bei ZASTER schreibt sie über das bei Studierenden oft knappe, aber heiß ersehnte Geld.