Ferienzeit ist Arbeitszeit

Darauf musst du als Schüler im Ferienjob achten

von Christoph Masurek

Noch sind die Sommerferien in vollem Gange. Nach erholsamen Tagen im Urlaub folgen Freibad-Gänge, Kino-Besuche und Shopping-Touren bis der Geldbeutel nichts mehr hergibt. Also muss ein Job her – doch wie lange und wie viel darfst du eigentlich arbeiten? Und was musst du bei Steuer- und Sozialabgaben beachten? ZASTER erklärt dir, was im Ferienjob zu beachten ist.

Wie viel, wie lange und ob du arbeiten gehen darfst, hängt von deinem Alter ab. Bis zum 18. Lebensjahr gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hier werfen die Arbeitsbedingungen geregelt.

Unter 13 Jahre alt

In Deutschland darfst du unter 13 Jahre noch gar nicht arbeiten – das ist verboten. Nur in künstlerischen Berufen gibt es Ausnahmen. Wenn du auf der Bühne oder vor der Kamera stehen möchtest, muss sich dein Chef beim Gesetzgeber um eine Genehmigung kümmern. Auch deine Eltern müssen eine Zusammenarbeit erlauben.

Zwischen 13 und 15 Jahren

Mit der Einwilligung deiner Eltern darfst du ab 13 Jahren arbeiten. Doch auch hier gelten strenge Regeln. Maximal zwei Arbeitsstunden am Tag sind erlaubt und das nur an den fünf Wochentagen Montag bis Freitag. An Wochenenden und Feiertagen muss dir dein Chef frei geben. So darf deine wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 10 Stunden überschreiten.

Außerdem darf dein Job deine Gesundheit und Entwicklung nicht gefährden. Deswegen beginnen viele ihre berufliche Laufbahn als Zeitungsausträger oder Hunde-Sitter. In der Kinderarbeitsschutzverordnung kannst du dir einen Überblick darüber verschaffen, welche Tätigkeiten überhaupt erlaubt sind.

Ab 15 Jahren

Perfekt für deine Sommerferien: Vier Wochen im Jahr darfst du bis zu acht Stunden am Tag arbeiten. Verboten bleiben für dich jedoch die Wochenenden und Feiertage. Berufsbedingte Ausnahmen gelten nur für Jobs in der Pflege, Landwirtschaft und Gastronomie. Deine Arbeitszeit muss zwischen 6 Uhr und 20 Uhr stattfinden.

ZASTER empfiehlt: Lieber ein paar Tage am Stück richtig arbeiten und danach den Resturlaub genießen, als über die ganzen Sommerferien verteilt immer wieder zur Arbeit zu müssen!

Ab 16 Jahren

Zwar bleibt die Grenze von vier Wochen mit erhöhten Arbeitszeiten bestehen, doch nun darfst du bis spät am Abend arbeiten. Im Restaurant, der Bar oder auf dem Schützenfest darfst du nun bis 22 Uhr bleiben. Wenn du in mehreren Schichten arbeitest sogar bis 23 Uhr.

Nach wie vor gilt: Deine Arbeit darf dich nicht gefährden! Konkret bedeutet das, dass gefährliche Substanzen oder gesundheitsgefährdende Beschäftigungen wie schweres Heben Tabu für dich sind.

Ab 18 Jahren

Mit der Volljährigkeit ist auch nicht mehr das Jugendarbeitsschutzgesetz für dich bindend. Ab jetzt darfst du so viel arbeiten wie das Arbeitsrecht zulässt!

Steuern und Versicherungen

Wenn du das erste Mal in deinem Leben dein eigenes Geld verdienen möchtest, fragst du dich sicher, ob auch du Steuern oder Sozialabgaben zahlen musst. Bei den meisten Ferienjobs wirst du auf Grund der befristeten Arbeitszeit einen 450 Euro-Job angeboten bekommen.

Dieser ist bei Schülern beliebt, da dein Bruttoverdienst deinem Nettoeinkommen gleicht. Brutto bezeichnet in der Regel dein Gehalt ohne Abzüge für Steuer- und Sozialabgaben und Netto die Summe Geld, die letztlich auf deinem Konto landet und dir zur Verfügung steht.

Wenn du mehr als 450 Euro verdienen solltest, wird dein Job steuer- und sozialabgabepflichtig. Da eine Beschäftigung in den Sommerferien befristet ist, werden jedoch in der Regel keine Sozialabgaben eingezogen. Die Höhe der Steuern wiederum hängt von deinem Verdienst ab. Im Internet findest du zahlreiche Tools, mit denen du dein Netto-Gehalt ausrechnen kannst, wie zum Beispiel den Brutto-Netto-Rechner.

ein Artikel von
Christoph Masurek
Christoph studiert Politikwissenschaften in Wien und sucht noch immer vergeblich nach der Geschäftsidee, die sein Leben sowohl erleichtert als auch bereichert.