Die Tricks der Unternehmen

Börsenkurse legal manipulieren? Ja, das geht!

von Anton Kleihues

Kursmanipulation? Ist das nicht eine schwerwiegende Straftat? Nein! Unter bestimmten Umständen ist es erlaubt, den Kurs der Aktie zu „pflegen“. Wie funktioniert das?

Der freie Markt ist an der Börse ist manchmal nicht ganz so frei, wie man denken könnte. Ein Beispiel dafür bietet in diesen Tagen der Dax-Riese Bayer. Vor ein paar Tagen verkündete der Chemie-Konzern das größte Sparprogramm der 150-jährigen Firmengeschichte. Der Leverkusener Arzneimittelhersteller plant, bis 2021 etwa 12.000 Stellen, also ein Zehntel aller Arbeitsplätze zu kürzen. Außerdem will sich der Konzern von Teilen seines Geschäfts mit rezeptfreien Medikamenten sowie von der Sparte Tierarzneien trennen und seinen Anteil am Standortbetreiber Currenta verkaufen.

In seinem „Morning-Briefing“ knöpft sich Journalist und Autor Gabor Steingart den Konzern und vor allem Bayer-Chef Werner Baumann vor. Dass der Finanzvorstand Wolfgang Nickl plane, die Erlöse aus Teilverkauf und Mitarbeiterentlassung „für Aktienrückkäufe einzusetzen“, gefällt Steingart so gar nicht. Er weist darauf hin, Aktienrückkäufe seien heute „eine übliche Form der Kursmanipulation, die auch dann eine Manipulation bleibt, wenn sie der Gesetzgeber toleriert“.

Doch was heißt das? Und hat Gabor Steingart recht? ZASTER hat genauer hingeschaut und verrät, wie sich Unternehmen illegal und auch ganz legal Vorteile verschaffen.

In der Praxis gibt es allerdings auch verschiedene Möglichkeiten, den Kurs ganz offen und legal künstlich zu verändern. Die erste Methode sind Stützungskäufe nach dem Börsengang eines Unternehmens.

Stützungskäufe

Mit konsequenter Regelmäßigkeit und hohem Aufwand werden die Aktien der Börsenneulinge gestützt. Wenn viele Anleger eines Börsenneulings versuchen, ihre Anlagewerte zu Geld zu machen und den Kurs der Aktie dabei auf Talfahrt geht, wird eingegriffen: Es wird im großen Stil gekauft, um den Wert der Aktie zumindest annähernd auf dem Niveau des anfänglichen Ausgabepreises zu halten. Solche Stützungskäufe müssen nicht am Ende des Tages der Börseneinführung enden. Sie können sich auch über mehrere Wochen ziehen. Experten sprechen von der sogenannten „Kurspflege“.

Der gleiche Effekt kann auch durch Shortpositionen erreicht werden. Dabei werden am Tag des Börsenganges „Minusbestände“ der jeweiligen Aktie aufgebaut, die dann durch spätere Käufe im Titel ausgeglichen werden. Käufe, die den Kurs ebenfalls manipulieren. Und zwar nach oben.

Aktienrückkäufe

Bayers Aktienrückkäufe sind ebenfalls legal. Dennoch wird dadurch ein Kurs künstlich verändert. Über Aktienrückkäufe werden die eigenen Aktienkurse in der Tendenz nach oben bewegt. Auch das ist rechtlich nicht zu beanstanden. Die Marktmissbrauchsverordnung kommentiert die Praxis so: „Der Handel mit eigenen Aktien im Rahmen von Rückkaufprogrammen und Maßnahmen zur Stabilisierung des Kurses von Finanzinstrumenten, für die die Ausnahmen nach dieser Verordnung nicht gelten, sollten nicht bereits als solcher als Marktmissbrauch gewertet werden.“ Eine Begründung ist zwar nicht erkennbar, Bayer kann sich mit den geplanten Rückkäufen aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite wähnen. Bereits bei der Ankündigung entsprechenden Handels ist die Aktie von Bayer im Dax leicht gestiegen.

Designated Sponsors

Es gibt noch viele andere Tricks, mit denen Unternehmen ihren Aktienkurs künstlich in die Höhe treiben. Ein weiteres Beispiel sind sogenannte „Designated Sponsors“. Wenn eine Aktie unzureichende Liquidität aufweist, werden „Designated Sponsors“ angewandt, um so regelmäßig aktuelle Kauf- und Verkaufspreise anbieten zu können. Dabei haben sie die Aufgabe, Aktien des entsprechenden Unternehmens bei zu wenig Handelsvolumen regelmäßig zu kaufen oder zu verkaufen. Das begradigt zwar den Markt und führt zu reibungslosem Ablauf, ist aber auch eine Form der Manipulation. Experten kritisieren die Liquidität auf Bestellung“. Es ist allerdings zu erwähnen, dass „Designated Sponsors“ nur auf Antrag vom Börsenbetreiber zugelassen werden. Für ihre Leistung erhalten sie eine Vergütung vom betreuten Unternehmen und dürfen durch die entsprechenden Kaufs- und Verkaufsgeschäfte auch Gewinne erzielen.

ein Artikel von
Anton Kleihues
Anton studiert Politik in Berlin und liebt es, zu schreiben. Als ZASTER-Redakteur versucht er dabei immer neue, aktuelle und relevante Themen zu behandeln. Am liebsten berichtet er über Politik und Sport.