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Arbeitslosengeld

„Ich kündige!“ – Was Du VORHER beachten musst

von Carola Tunk

Du möchtest kündigen, hast aber noch keinen neuen Job in Aussicht? Ob Du berechtigt bist, Arbeitslosengeld zu empfangen, erfährst Du hier.

Bin und war kein Held, den ihr braucht Will untergehen in Wellen von Applaus.

Gründe zu kündigen gibt es unzählige: Die Arbeit ist langweilig, der Chef ein Tyrann, der Lohn ein Witz, die Kollegen sind fies, die Arbeitszeiten schlimm. „Ich kündige“ – zehn Buchstaben, die große Konsequenzen haben. Auf den großen Knall folgen die Gedanken an die kommenden Monate.

„Ich bin arbeitslos! Und jetzt?“ Nicht immer findet sich nach der Kündigung ein neuer Job, nicht jeder Vertrag sieht eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor. Glücklicherweise haben Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der Regel bekommst du maximal zwölf Monate ein sogenanntes Arbeitslosengeld I ausgezahlt. Das sind üblicherweise 60 Prozent Deines Nettogehalts. Aber Obacht! Einfach aus dem Büro marschieren und die Hand aufhalten, funktioniert nicht. Wer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I geltend machen möchte, muss ein paar Punkte beachten:

Das musst du tun: Melde dich drei Monate vor Deiner Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend und, sobald Du arbeitslos bist, nochmal.

Die Bedingungen: Du warst in den letzten zwei Jahren vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Dieser Zeitraum heißt Anwartschaftszeit.

Nur noch bis zum 31. Juli 2018 gilt: Arbeitnehmer, die in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate immer nur kurzfristig sozialversichert beschäftigt wurden, erhalten ebenfalls Arbeitslosengeld I. Du darfst dabei nicht länger als sechs Wochen für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben.
Diese Regel betrifft zum Beispiel Schauspieler und Aushilfen.

Die Ausnahmen: Wenn Du Deinen Job ohne wichtigen Grund gekündigt hast, oder dich nicht rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet hast, bekommst du für eine Sperrzeit von maximal zwölf Wochen kein Geld.

Wenn Du alle Fristen beachtet hast, erhältst Du zwei Jahre lang Arbeitslosengeld.

Die Chancen stehen gut, einen neuen Job in dieser Zeit zu finden. Für den Fall, dass kein Arbeitgeber so richtig zu Dir passen will und Du noch etwas Zeit brauchst, erhältst Du nach zwei Jahren das sogenannte Arbeitslosengeld II – besser bekannt als „Hartz 4“.

Auch an das Arbeitslosengeld II sind viele Bedingungen geknüpft. So darfst du zum Beispiel nicht für mehrere Tage in eine andere Stadt fahren, ohne Dich beim Arbeitsamt abzumelden. Außerdem musst Du regelmäßig Bewerbungen beim Jobcenter vorlegen. Die Jobs schlägt Dir dein dortiger Sachbearbeiter vor.

Überhaupt ist es empfehlenswert, sich bei der Arbeitsagentur mit den Details vertraut zu machen – es gibt viele Fußangeln, Ausnahmen und Sonderregelungen.

*Name von der Redaktion geändert.

ein Artikel von
Carola Tunk
Carola Tunk wuchs in einem Haus mit einer Bibliothek auf, findet das Internet aber auch ganz ok. Bis sie sich eine Karriere als Romanautorin leisten kann, schreibt sie für ZASTER. Carola über ihr Verhältnis zu Geld: „Ich liebe Luxus, aber im Herzen bin ich Sozialist.“